Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung(bAV), auch Betriebsrente genannt, stellt die zweite Säule der Altersversorgung in Deutschland da, neben der gesetzlichen Rentenversicherung(erste Säule) und der privaten Rentenversicherung(dritte Säule). Seit dem 01.01.2002 hat per Gesetz jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung, die Sie als Arbeitgeber anbieten müssen. Neben dieser gesetzlichen Vorgabe stehen Sie zudem in der Pflicht, Ihre Arbeitnehmer über die bAV-Option zu informieren.
Vorteile für Arbeitgeber:
- Übernahme sozialer Verantwortung
- Senkung der Lohnnebenkosten
- Mitarbeitermotivation und langfristige Bindung von engagierten Mitarbeitern
- geringer Verwaltungsaufwand
- Insolvenzsicher
- Steigerung der Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber
Wir bieten alle Durchführungswege der bAV an, und helfen Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Altersvorsorgelösung für Ihr Unternehmen zu finden, die die Mitarbeiterstruktur und Ihre Firmenkultur berücksichtigt.
Mögliche Durchführungswege sind:
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Direktversicherung
- Pensionszusagen
Wir beraten Sie individuell
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Oder gleich anrufen: 06221 7278488